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THE CUBE

Präambel

Das Café – Restaurant THE CUBE ist anzufinden in der Galerie der Gegenwart in der Hamburger Kunsthalle und bietet einen einzigartigen Blick auf die Hamburger Binnenalster. THE CUBE bietet in modernem Ambiente kreative „Crossover – Küche“ stets mit regionalem Bezug, daneben Torten, Kuchen, innovative Cocktails und zahlreiche Getränke. THE CUBE kann für diverse Veranstaltungen angemietet werden. Die nachfolgenden AGB regeln die Einzelheiten.

§ 1 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

1.) Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinne zu verstehen. Der Begriff „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ und zwar ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp. „Auftragnehmer“ ist derjenige, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ derjenige, der den Auftrag selbst erteilt und/oder in dessen Namen der Auftrag erteilt wird. Der „Auftraggeber“ ist derjenige, der die Hauptleistung zu erhalten und die entsprechend vereinbarte Vergütung zu bezahlen hat.

2.) Die Kunsthallen Gastronomie Betriebe GmbH als Auftragnehmerin wird im Folgenden „The Cube“ genannt, der Auftraggeber „Kunde“.

3.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - kurz AGB -, gelten für sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten des The Cube sowie der damit einhergehenden gastronomischen Lieferungen, Leistungen und Veranstaltungsdienstleistungen. Sofern über das The Cube gesonderte und/oder zusätzliche Räumlichkeiten überlassen werden, gelten diese AGB auch in diesem Zusammenhang.

4.) Es besteht die Möglichkeit, weitere Räumlichkeiten über die Hamburger Kunsthalle – Veranstaltungsabteilung – anzumieten. Für den Fall, dass das The Cube in diesem Zusammenhang Lieferungen, Leistungen und/oder gastronomische Veranstaltungsdienstleistungen übernimmt, gelten diese AGB auch in diesem Zusammenhang.

5.) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde den Auftrag in eigenem Namen für eigene Rechnung, in eigenem Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung erteilt.

6.) Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von The Cube schriftlich anerkannt worden sind. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn The Cube ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht und/oder auf Schreiben des Kunden Bezug nimmt welche Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten oder auf solche verweisen.

§ 2 Vertragsschluss

1.) Angebote des The Cube sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind und/oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Vertragspartner werden nur The Cube und der Kunde.

2.) Ein Vertrag über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten des The Cube kommt erst dann zustande, sobald The Cube an den Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übersendet. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung haben schriftlich zu erfolgen.

3.) Die Überlassung der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten an Dritte bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des The Cube.

4.) Ein Vertrag über Lieferungen, Leistungen und/oder Veranstaltungsdienstleistungen kommt ebenfalls erst mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung des The Cube zustande.

5.) Der Kunde kann sich im Rahmen einer beabsichtigten Veranstaltung in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten eines Dritten als gewerblichen Veranstalter respektive Organisators bedienen. In solch einer Konstellation haften der Kunde und der Dritte dem The Cube als Gesamtschuldner.

6.) Eine von der vertraglich vereinbarten Nutzung abweichende Nutzung der entgeltlich überlassenen Räumlichkeiten und ggf. abweichende bzw. schadhafte Nutzung etwaig zur Verfügung gestellten Veranstaltungsequipments berechtigt The Cube zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund und zwar ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt entfällt oder gemindert wird.

7.) Die vertraglich vereinbarten, entgeltlich überlassenen Räumlichkeiten stehen ausschließlich während des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung löst Vergütungsansprüche des The Cube aus. Eine übervertragliche Nutzung bedarf der Zustimmung des The Cube.

§ 3 Haftung

1.) The Cube haftet bei Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von The Cube selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von The Cube ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von The Cube wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der vertraglich geschuldeten Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind – auch nach Ablauf einer dem The Cube etwaig gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

2.) Sofern Mängel im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung auftreten sollten, ist der Kunde verpflichtet, dem The Cube oder einem Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen. The Cube wird daraufhin nach Möglichkeit Abhilfe schaffen. Der Kunde hat insoweit eine Schadensminderungsobliegenheit, d.h. bei Kenntnis eines Mangels versucht der Kunde den Schaden abzuwenden und/oder zu mindern und verpflichtet sich, The Cube auf einen ungewöhnlich hohen Schaden aufmerksam zu machen.

3.) Gegenüber dem The Cube haften der Kunde, Veranstalter, Organisator und die Gäste in vollem Umfang für die durch sie verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. § 2 Ziff. 5 gilt entsprechend.

4.) Das Mitbringen und/oder die Verwendung technischer bzw. elektrischer Anlagen durch den Kunden/Veranstalter/Organisator und/oder einen Gast unter Nutzung des hauseigenen Stromnetzes von The Cube bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von The Cube. Sofern The Cube im Auftrag des Kunden/Veranstalters oder des Organisators technisches Equipment oder sonstige technische Anlagen/Einrichtungen etc. beschafft und/oder anmietet geschieht dies auf Rechnung des Kunden bzw. Auftraggebers. Der Kunde bzw. Auftraggeber stellt The Cube insoweit von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang von Anfang an frei.

5.) Für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten während des vertraglich vereinbarten Zeitraums übernimmt The Cube keine Haftung, es sei denn dem The Cube, einem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Andernfalls stellt der Kunde und/oder Veranstalter und/oder Organisator The Cube von sämtlichen Ersatzansprüchen frei.

6.) Beabsichtigt der Kunde/Veranstalter/Organisator Dekorationsmaterial in die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten einzubringen, hat das Dekorationsmaterial feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. The Cube behält sich das Recht vor, gefahrträchtiges Dekorationsmaterial selbständig zu entfernen. Gegenstände bzw. das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen in den vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten ist zuvor mit dem The Cube abzustimmen. Der Kunde/ Veranstalter/Organisator haftet für sämtliche schon fahrlässig verursachten Schäden an Gebäuden oder Inventar des Veranstaltungsortes.

7.) The Cube behält sich das Recht vor, entsprechende Sicherheiten wie Kautionen, Versicherungen oder Bürgschaften zu verlangen, je nach Größe und Umfang der beabsichtigten Veranstaltung.

8.) Vertragliche Ansprüche des Kunden verfallen, sobald sie nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsende gegenüber dem The Cube schriftlich geltend gemacht werden.

§ 4 Preise, Rechnung

1.) Sämtliche Preise verstehen sich in EURO. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind weder provisions- noch kommissionsfähig, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

2.) Der jeweils vereinbarte und zu entrichtende Preis ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die dort ausgewiesenen Preise behalten bis zum Veranstaltungstag ihre Gültigkeit. Die nachträgliche Erstattung etwaig nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

3.) Etwaige Bereitstellungskosten und/oder sonstige Kosten für notwendige Sachund/ oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind vom Kunden zu tragen. Nach Möglichkeit und Vorhersehbarkeit werden solche Kosten im Rahmen der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

4.) Die vom The Cube erteilten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Verspätete Zahlungen sind für Verbraucher mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, für Unternehmer mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Verzug im Sinne des § 286 BGB tritt insoweit automatisch ein, es bedarf keiner gesonderten Mahnung.

5). Rechnungen können in bar, per EC – oder Kreditkarten beglichen werden.

6.) Bei Kunden, deren Sitz im Ausland liegt, ist das The Cube berechtigt, eine Vorauszahlung des vereinbarten Gesamtbetrages zu verlangen.

§ 5 Anzahlung

1.) Bei einem vorauskalkulierten, unverbindlichen Gesamtpreis in Höhe von 2.500,00 EUR brutto, verlangt The Cube vom Kunden 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Hinterlegung einer Kreditkartennummer nebst Gültigkeitsdatum. Der Kunde berechtigt The Cube eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Der entsprechende Betrag wird anschließend über die Kreditkarte reserviert.

2.) Bei Veranstaltungen ab einem vorauskalkulierten, unverbindlichen Gesamtpreis von 2.500,00 EUR sind 60% des vereinbarten respektive zu erwartenden Umsatzes bis spätestens 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das gesonderte mitgeteilte Konto von The Cube zu zahlen. Das The Cube behält sich vor, bei fehlender Gutschrift des entsprechenden Betrages 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die reservierten Räumlichkeiten wieder öffentlich auszuschreiben.

§ 6 Veranstaltung, Bewirtung

1.) Für Veranstaltungen bei denen die Bewirtung der Gäste mit Speisen und Getränken vereinbart wurde, ist die Teilnehmerzahl vom Kunden bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem The Cube schriftlich mitzuteilen. Dasselbe gilt für eine etwaig vereinbarte Speisenauswahl. Die vereinbarte Vergütung für die Bewirtung richtet sich u.a. nach der angemeldeten Teilnehmerzahlt. Das gilt auch dann, wenn am Veranstaltungstag weniger Teilnehmer als angemeldet erschienen sind.

2.) Sofern die Teilnehmerzahl vom Kunden um mehr als 20% nach oben korrigiert wird, behält sich das The Cube die Änderung des vereinbarten Preises bzw. der Speisen vor.

3.) Die vom Kunden angegebene Teilnehmerzahl kann bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei bis zu 20% nach unten korrigiert werden. Ab 4 bis zu 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnehmerzahl bis zu 10% nach unten korrigiert werden. Stornierungen am Tag der Veranstaltung selbst können nicht berücksichtigt werden.

4.) Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch The Cube.

5.) Vom Kunden mitgebrachtes Dekorations- und Ausstellungsmaterial respektive sonstige Gegenstände sind mit oder nach Ende der Veranstaltung vom Kunden zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist das The Cube berechtigt, die Entfernung und/oder Einlagerung der Sachen auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben Gegenstände in den entgeltlich überlassenen Räumlichkeiten, sodass eine anschließende (Weiter-)Nutzung unmöglich ist, gilt eine Nutzungsentschädigung als vereinbart, die sich am Ausgangsvertrag orientiert.

6.) Für den Fall, dass sich der Kunde zwecks Auf- und Abbauarbeiten Mitarbeiter des The Cube bedient, gilt eine Stundensatzpauschale pro eingesetzten Mitarbeiter in Höhe von 18,99 EUR netto als vereinbart.

§ 7 Stornierung, Rücktritt, Kündigung

1.) Stornierungen des Kunden haben schriftlich gegenüber dem The Cube zu erfolgen. Dasselbe gilt für den Rücktritt bzw. die Kündigung des Vertrages.

2.) Im Falle von nicht durch das The Cube verschuldeten Fällen von Stornierungen bzw. Teilstornierungen und/oder Rücktritt und/oder Kündigung des Vertrages ist The Cube berechtigt, einen pauschalen Schadens- bzw. Aufwendungsersatz ausgehend vom jeweils vereinbarten Preis gemäß nachfolgender Berechnungsgrundlage vom Kunden zu fordern:

  • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlose Stornierung möglich.
  • bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Preises.
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% des vereinbarten Preises.
  • bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Preises.
  • unter 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Preises.

Dem Kunden bleibt nachgelassen, The Cube einen geringeren Schaden respektive Schadensersatzanspruch nachzuweisen. Im Falle der kostenauslösenden Stornierung durch den Kunden, ist das The Cube bemüht, Ersatzveranstaltungen zu generieren.

3.) Im Falle der Geltendmachung von Aufwendungsersatzpauschalen durch das The Cube gegenüber dem Kunden, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein zusätzlicher Aufwand entstanden ist.

4.) Das The Cube ist berechtigt vom Vertrag fristlos zurückzutreten bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer nicht vom The Cube zu vertretenen Gründe, die die Durchführung des Vertrages tatsächlich unmöglich machen. Ferner behält sich das The Cube vor, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, falls irreführende oder falsche Angaben vom Kunden gegenüber dem The Cube im Rahmen der geplanten Veranstaltung gemacht wurden. Dasselbe gilt für Veranstaltungen bei denen sich abzeichnet, dass die Reputation des The Cube nachhaltig Schaden nehmen könnte. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts aus vorbenannten Gründen ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, dem The Cube ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

§ 8 GEMA

GEMA-pflichtige Veranstaltungen müssen vom Kunden vorab bei der GEMA ordnungsgemäß angemeldet werden. Etwaige GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Das The Cube wird vom Kunden bezüglich sämtlicher Forderungen der GEMA von Beginn an freigestellt.

§ 9 Motivüberlassung für Film – und/oder Fotoaufnahmen

Film- und/oder Fotoaufnahmen für nicht ausschließlich private Zwecke, d.h. kommerzielle Film- und/oder Fotoaufnahmen oder Film- und/oder Fotoaufnahmen zur öffentlichen Aufführung bzw. Ausstrahlung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung bzw. nachträglichen Genehmigung des The Cube. Die dafür entstehenden Kosten und Bedingungen werden in einem gesonderten Motivüberlassungsvertrag geregelt.

§ 10 Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist – wenn der Kunde Kaufmann ist - bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Kunsthallen Gastronomie Betriebe GmbH.